Nach unseren Informationen mahnte die Kanzlei Schutt Waetke auch in der Vergangenheit Urheberrechtsverstöße ab.
Nunmehr ist es wohl so, dass auch das Werk "let me be your fantasy" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen ist. Die Abmahnung wird
Danach wird neben der Abgaben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch eine Zahlung verlangt, die einen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,- Euro ausmachen soll.
Jedenfalls sollten Sie sich darüber informieren, welche Chancen und Risiken es gibt, BEVOR Sie reagieren.
Gerne kontaktieren Sie uns hierzu unter der Rufnummer 0800 100 4104, Email: Boenig@recht-freundlich.de
Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht und zum Themengebiet der Abmahnungen finden Sie unter der Adresse: www.abmahnung-blog.de, www.die-abmahnung.de und in unserem Kurzratgeber: