Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Fort Knox Entertainment GmbH - "Gigolo" von Anders/Fahrenkrog

Abmahnung Filesharing
12.09.2011412 Mal gelesen
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die in Hamburg ansässig ist, versendet derzeit massenhaft Abmahnungen im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH an Internetanschlussinhaber. Den Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, das Musikwerk "Gigolo" von Anders/Fahrenkrog über eine Tauschbörse heruntergeladen und widerrechtlich zum Upload angeboten zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen beanspruchen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 450,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Beachten Sie abschließend, dass das Musikwerk "Gigolo" von Anders/Fahrenkrog Bestandteil des Chart-Containers TOP 100 ist. Da hier nicht selten weitere Abmahnungen zu befürchten sind, sollte sich jeder Betroffene rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

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