Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier und Partner - Baseprotect GmbH - "Supermanager oder die Hacke des Schicksals"

Abmahnung Filesharing
09.09.2011664 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt a.M. versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Baseprotect GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist mehr.

Die in Frankfurt a.M. ansässige Kanzlei Rechtsanwälte Kornmeier und Partner versendet aktuell massenhaft Abmahnungen im Auftrag der Baseprotect GmbH an Anschlussinhaber. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Filmwerk "Supermanager oder die Hacke des Schicksals" über eine Software heruntergeladen und Dritten ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Upload bereitgestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen beanspruchen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 600,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte die Abmahnung aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

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