Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner im Auftrag der DigiProtect an dem Musikwerk „Inna – Sun is up“ (Kontor Top of the Clubs Vol. 51)“ mit Angebot eines „Schnellzahlerrabattes“

Abmahnung Filesharing
08.09.2011455 Mal gelesen
Uns wurde erneut eine Abmahnung der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien vorgelegt, die durch die Kanzlei Schalast und Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Sun is up“ abmahnen lässt.

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 480,00 € gefordert.

Das Besondere und Neue:

Die Kanzlei bietet nunmehr den Adressaten der Abmahnung einen "Schnellzahlerrabatt" an.

Wortwörtlich heißt es in der Abmahnung:

"Sollten Sie auf den angebotenen Vergleichsbetrag von EUR 480, 00 unverzüglich, spätestens acht Tage nach Zugang dieses Schreibens

 

EUR 350, 00 Schnellzahlerrabatt

 

auf das vorgenannte Konto zahlen, wird unsere Mandantin gegen Sie aus dieser Angelegenheit keine weiteren Ansprüche -bis auf die abzugebende Unterlassungserklärung- geltend machen." 

Warum dies geschieht, mag man sich denken.  Lassen Sie sich hierauf, zumindest nicht ungeprüft, ein.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist der Musiksampler  "Kontor Top of the Clubs Vol. 51". 

Eine Überprüfung dieses Samplers hat insoweit ergeben, dass sich auf diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen. 

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten uns sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! 

 Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben
 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen bereits in diesem Jahr auf hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

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