Die Abmahnung hat den Vorwurf der Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen zum Gegenstand - die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen wegen verschiedener Werke ab. Im konkreten Fall geht es um den Film "Der letzte Tempelritter".
Gefordert werden in der Abmahnung als Vergleichsangebot die Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Geltend gemacht werden dabei insgesamt 956,00 Euro. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 506,00 Euro für Rechtsanwaltskosten, 450,00 Euro für Schadensersatz.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.
Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.
Sie können Ihre Abmahnung auch unverbindlich an folgende E-Mail-Adresse senden und Ihre Telefonnummer mitteilen, unter der Sie zurückgerufen werden möchten: wienen (at) pr-plus-recht.de
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
Der folgende Beiträge könnte Sie auch interessieren: Abgemahnte gewinnen Prozess! Wegweisendes Urteil für Abgemahnte (Filesharing/Tauschbörsen) - Klageabweisung trotz ermittelter IP-Adresse
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
www.Kanzlei-Wienen.de