Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Graf, Duque, Barragan De Luyz u.a. - "Move It" von Culcha Candela

Abmahnung Filesharing
05.09.2011494 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Herren Graf, Duque, Barragan De Luyz u.a. an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe, die in Linden ansässig ist, mahnt derzeit massenhaft Anschlussinhaber im Auftrag der Herren Graf, Duque, Barragan De Luyz u.a. ab. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Musikwerk "Move It" von Culcha Candela über eine Tauschbörse heruntergeladen und einer Vielzahl anderer Internetnutzer illegal zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen fordern in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 400,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

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