Filesharing Abmahnung des Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach für die Digiprotect GmbH

Abmahnung Filesharing
25.08.2011536 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung des Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg u.a. für folgende Rechteinhaber vor: DigiProtect - Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Es wird ein Pauschalbetrag iHv 340 sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Musikstücke. Es wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 340,00 EUR  sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.  Hinzu kommt, dass Rechtsanwalt Dr. Rübenach in vielen Fällen die Verletzung von Urheberrechten an einzelnen Musikstücken (z.B.  "Girls just want to have fun"),  abmahnt, die sich beispielsweise auf einem  "House" oder "Future Trance" Chartcontainer befinden.  Ob es sich um eine derartige Datei handelt, können Sie der "Seite 1? der Abmahnung (z.B.: "www.torrent.to ..VA-Future_Trance_Vol.56-2CD-2011-Voice?)  entnehmen. In diesen Fällen muss der Abgemahnte mit Folgeabmahnungen rechnen. Hier kann ein frühes  Einschreiten z.B. durch sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen Kosten reduzieren. Zur Begrenzung Ihrer eigenen Rechtsanwaltskosten bieten wir Ihnen zudem eine günstige Pauschale für sämtliche Abmahnungen aus einer  Chart Container Datei an. Wir werden dann in sämtlichen Fällen für Sie tätig. Weitere Kosten entstehen nicht.

 

Reagieren, aber richtig!

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die "leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien "doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.

 

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein  Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
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