Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg.
Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 EUR bis zu 850,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.
Unsere Empfehlung: Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig auf Unterlassungserklärungen, die Sie 30 Jahre binden. Lassen Sie sich von fachkundigen Anwälten beraten.
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne unter:
0251 20 86 80 30
zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular auf der Seite http://www.internetrecht-nrw.de/direkthilfe/ nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.