Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe - Graf, Duque, Barragan De Luyz u.a. - "Bravo Black Hits Vol. 24"

Abmahnung Filesharing
17.08.2011576 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Herren Graf, Duque, Barragan De Luyz u.a. an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden versendet aktuell massenhaft Abmahnschreiben im Auftrag der Herren Graf, Duque, Barragan De Luyz u.a. an Inhaber von Internetanschlüssen. Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, das Musikalbum "Bravo Black Hits Vol. 24" über eine Tauschbörse gezogen und einer Vielzahl anderer Internetnutzer illegal zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen verlangen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 400,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

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