Der Adressat der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Anlage 4) sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Insgesamt wird ein pauschaler Vergleichsbetrag i.H.v. 450,- Eur verlangt, der binnen einer Woche zu zahlen ist.
Es wird betont, dass nur gegen solche Tauschbörsennutzer vorgegangen wird, die die urheberrechtlich geschützten Werke anderen Usern zum Download anbieten. Das Downloaden an sich wird nicht verfolgt. Unter Umständen wird den Betroffenen sogar vorgeworfen, dass es sich nicht nur um eine offensichtliche Rechtsverletzung handelt, sondern diese auch ein gewerbliches Ausmaß hat.
Es spielt nach Schilderung der Kanzlei Nümann Lang keine Rolle, wer den Urheberrechtsverstoß von Ihrem Anschluss aus begangen hat. Auch sei es nicht entscheidend, wie vielen Usern Sie das Werk angeboten haben. Es werden im Folgenden weitere Zahlen aufgeführt (10.000,- Eur pro Musiktitel) die aber unmittelbar keine Auswirkung auf Sie haben. Hier handelt es sich nur um die Gegenstandswerte, die von den Richtern gebilligt wurden. Auf Basis dieser Werte werden dann Gebühren und Vergleichsvorschläge berechnet. Diese wiederum betreffen Sie dann aber direkt.
In der Anlage 2 ist zudem der Ermittlungsdatensatz zu den Internetanschlussdaten der Abgemahnten zu sehen. Dieser wurde auf Antrag der abmahnenden Kanzlei nach Prüfung des jeweiligen Landgerichts ausgestellt (Anlage 3), um zu prüfen, an wen die Abmahnung postalisch verschickt werden kann.
Bereits hier ist hervorzuheben, dass die Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ungeprüft unterzeichnet werden sollte. Denn die in der Abmahnung von Nümann Lang aufgestellten Behauptungen und rechtlichen Bewertungen müssen keinesfalls richtig sein.
Sie sollten auch nicht den geforderten Betrag ohne vorherige Beratung zahlen. Oft lässt sich zudem, selbst bei Vorliegen eines Rechtsverstoßes, ein Vergleich erzielen, sodass im Ergebnis weitaus weniger oder in Einzelfällen sogar nichts bezahlt werden muss. Der mit dem Schreiben ausgeübte Druck auf den Abgemahnten und die Aussicht auf eine schnelle Erledigung soll Sie zu einer schnellen (und manchmal unüberlegten) Reaktion bewegen. Bewahren Sie besser Ruhe und lassen Sie die Unterlagen von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.
Falls Sie sich allgemein über das Thema Filesharing erkundigen möchten, dürfen wir Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit unsere umfangreichen FAQ zum Thema Filesharing.
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Wir beraten Sie gerne qualifiziert zum fairen Pauschalpreis. Wichtig ist, dass Sie bei Erhalt der oben geschilderten Abmahnung nicht die Fristen verstreichen lassen. Richten Sie bei Bedarf Ihre erste unverbindliche Anfrage an filesharing@aufrecht.de oder rufen Sie uns unter 0211/16888600 an.