Abmahnung der Kanzlei SCHALAST & PARTNER wegen "Inna Sun is Up" (Bravo Hits Vol. 7272)

Abmahnung Filesharing
26.07.2011723 Mal gelesen
Der Artikel bietet Hilfestellungen für Empfänger von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Beispiel "Inna-Sun is Up" (Bravo Hits 72 Vol. 72)

Die Anwaltskanzlei SCHALAST & PARTNER mahnt derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.

Gegenstand der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme "Inna-Sun is Up" (Bravo Hits Vol. 73). Das Musikwerk wird über Filesharing Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Torrent zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Indem die Mitglieder der Tauschbörsen die Tonaufnahmen für andere zum Herunterladen verfügbar machen, begehen sie eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 19a UrhG.

Die Anschlussinhaber, von deren IP-Adresse die Rechtsverletzung begangen wurde, erhalten von der Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen. Das Schreiben enthält eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlungsforderung in Höhe von 390,00 €.

Den Empfängern einer Abmahnung empfehlen wir, keinesfalls ohne eine anwaltliche Prüfung die Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen und die geforderte Summe zu begleichen.

Die Unterlassungserklärung kann vor Gericht als Eingeständnis der Schuld gewertet werden. Zudem bindet die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung den Unterzeichner lebenslang und birgt die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.