Achtung Buchhändler: Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz

Abmahnung Filesharing
11.07.2011713 Mal gelesen
Wir haben vom Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfahren, dass Buchhändler neuerdings von einer Kanzlei Skaric-Karstens aus Bergisch Gladbach abgemahnt werden. Gerügt wird dabei ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz- etwa beim Anbieten von Filmen auf der Online- Verkaufsplattform Amazon.

In einem uns bekannten Fall ging es um einen Buchhändler, der DVD´S im Internet vertreibt. Er erhielt eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt Dennis Skaric-Karstens aus Marburg. Dieser wurde im Auftrag eines Konkurrenten tätig.

In diesem Schreiben wird ihm vorgeworfen, dass er im Internet auf der Auktionsplattform Amazon den Film "Resident Evil: Extinction" ohne Überprüfung des Alters angeboten und vertrieben haben soll, obwohl dieser von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften bzw. der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mit der Alterseinstufung "FSK 18 - Keine Jugendfreigabe" bewertet worden sei. Dies sei im Rahmen eines Testeinkaufes ermittelt worden.

Hierin liege ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG. Dieser könne zudem gem. § 27 Abs. 1 Nr. JuSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Des Weiteren werde Verstöße gegen die Impressumspflicht des Online-Händlers moniert.

Im Folgenden fordert der Abmahnanwalt den Buchhändler zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb der nächsten sechs Tage und zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.379,80 € innerhalb von einer Woche nach Abgabe dieser Erklärung aufgefordert. Diesbezüglich wird auf eine vorformulierte "Unterlassungs-Verpflichtungserklärung" verwiesen, die dem Schreiben beigefügt worden ist.

 

Als Buchhändler sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie im Versandhandel keine Bildträger wie Filme mit jugendgefährdendem Inhalt ohne Überprüfung des Alters vor der Auslieferung durch ein Altersverfikationssystem z.B. das Postident-Verfahren anbieten. Sie müssen sich laufend darüber informieren, welche Flme derzeit auf dem Index stehen. Bei Amazon können übrigens Filme und PC-/und Videospiele ohne Jugendfreigabe im Rahmen eines Spezialversandes zugestellt werden. Dann wird die Überprüfung von Amazon vorgenommen. Allerdings muss der Händler dafür eine Gebühr von derzeit 5 Euro pro Lieferung entrichten. Dies kann man den Versandbedingungen von Amazon entnehmen.

 

Wenn Sie als Buchhändler bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten keinesfalls einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag bezahlen. Vielmehr sollten Sie sich umgehend von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 - 400 67 555 oder 030 - 5444 55 333 (Beratung bundesweit, Standorte in Köln und Berlin) persönlich zur Verfügung.