Abmahnung Waldorf und Frommer Rechtsanwälte - Sony Music Entertainment Germany GmbH - "An und für sich" von Clueso

Abmahnung Filesharing
01.07.2011332 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer aus München versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die in München ansässige Kanzlei Waldorf und Frommer Rechtsanwälte versendet aktuell Massenabmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Den Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, das Musikalbum "An und für sich" von Clueso über eine Software heruntergeladen und widerrechtlich zum Upload angeboten zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen beanspruchen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 956,00 an.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte die Abmahnung aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.