Shutter Island - Abmahnung im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH durch die Sozietät Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Shutter Island - Abmahnung im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH durch die Sozietät Waldorf Frommer Rechtsanwälte
30.06.2011721 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt zur Zeit im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH ab, wobei es um ein illegales Anbieten des Films "Shutter Island" in Tauschbörsen (sog. Filesharing) geht.

Unter Verweis auf ein angebliches illegales Angebot zum Herunterladen obigen Films über eine Internettauschbörse und den alleinigen Besitz der Verwertungsrechte werden die Betroffenen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung anzugeben und des Weiteren Schadensersatz in Höhe von 956,00 Euro zu leisten. Die Höhe der Schadensersatzverpflichtung wird dabei - vermeintlich entgegenkommend - durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte "pauschal" festgesetzt.

Seitens der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird in den Abmahnschreiben ausgeführt, dass die IP-Adresse und die Angebotsdaten der Abgemahnten in der Internettauschbörse festgestellt wurden und über einen entsprechenden Gerichtsbeschluss beim jeweiligen Provider die dazugehörigen Kundendaten ermittelt worden sein. Somit ergebe sich eindeutig eine Verantwortlichkeit und Haftbarkeit für die Urheberrechtsverletzungen.

Wiederum sei ausdrücklich davor gewarnt, die den Abmahnschreiben vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen fachkundig ungeprüft zu unterschreiben. Diese Warnung resultiert zum einen daraus, dass eine derartige Erklärung eine Gültigkeit von 30 Jahren besitzt. Zum anderen beschränken sich die Unterlassungserklärungen häufig nicht unbedingt auf das, was der Tele München Fernseh GmbH ggf. rechtlich zusteht.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass in jedem Einzelfall genau zu prüfen ist, ob die Abgemahnten eine Verletzung von Urheberrechten begangen haben. Falls dies zu bejahen sein sollte, gilt es im Anschluss zu kontrollieren, ob die den Betroffenen übersandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf ihren Fall passt oder ob nicht vielmehr eine Modifizierung vorzunehmen ist. Nicht zuletzt bedarf der Klärung, ob die verlangten Forderungen - neben dem Schadensersatz sollen häufig die Kosten der Rechtsverfolgung übernommen werden - der Höhe nach berechtigt sind.

Falls Sie sich allgemein über das Thema Filesharing erkundigen möchten, dürfen wir Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit unsere umfangreichen FAQ zum Thema Filesharing.

Das Landgericht Köln hat sich aktuell mit der Frage der Formulierung vorbereiteter Unterlassungserklärungen beschäftigt. Der Verfasser erläutert die Entscheidung in deren Folgen in einem weiteren Beitrag.

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Wir sind gerne bereit, Sie qualifiziert zu beraten, um gegebenenfalls für Sie nachteilige Folgen auszuschließen. Unser Ziel ist es stets, dass Sie an den Abmahner möglichst wenig, am Besten gar nichts bezahlen!

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, gerne auch über das Internet mittels einer E-Mail an filesharing@aufrecht.de oder telefonisch unter 0211 16 888 600.