Abmahnung Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte - Herr Anis Mohamed Ferchichi - Jenseits von Gut und Böse von Bushido

Abmahnung Filesharing
30.06.2011767 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Bindhardt, Friedler, Rixen, Zerbe aus Linden versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe, die in Linden ansässig ist, mahnt derzeit massenhaft Inhaber von Internetanschlüssen im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi ab. Den Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, das Musikalbum "Jenseits von Gut und Böse" von Bushido über eine Software gezogen und Dritten ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen fordern in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 700,00 an.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte die Abmahnung aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.