Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Universal Music GmbH - "Küssen kann man nicht alleine" - Max Raabe

Abmahnung Filesharing
22.06.2011509 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte, die in Hamburg ansässig ist, versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt derzeit massenhaft Inhaber von Internetanschlüssen im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, das Musikalbum "Küssen kann man nicht alleine" von Max Raabe über eine Software heruntergeladen und einer Vielzahl anderer Internetnutzer widerrechtlich zum Upload bereitgestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen fordern in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz und die Begleichung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 1.200,00 an.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.