Abmahnung Waldorf und Frommer Rechtsanwälte - Constantin Film Verleih GmbH - "Zeiten ändern Dich"

Abmahnung Filesharing
20.06.2011603 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf und Frommer Rechtsanwälte, die in München ansässig ist, versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf und Frommer Rechtsanwälte, die in München ansässig ist, versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen.

Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, das Filmwerk "Zeiten ändern Dich" über eine Software gezogen und einer Vielzahl anderer Internetnutzer ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen beanspruchen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Begleichung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 956,00 an.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.