Viele Abmahnungen in der 24. Kalenderwoche der Kanzlei U+C im Auftrag d. Firmen DigiProtect, Ino GmbH, Magmafilm und Purzel Video an Filmwerken

Abmahnung Filesharing
20.06.2011592 Mal gelesen
In der letzten Woche erreichten uns, zugesendet durch Mandanten, auffallend viele Abmahnungen der Rechtsanwälte U+C im Auftrag der Firmen DigiProtect, Ino GmbH, Magmafilm und Purzel Video wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an Filmwerken.

Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung wird in den Abmahnungen der Firmen DigiProtect, Ino GmbH und Magmafilm jeweils ein Pauschalbetrag in Höhe von 650, 00 € gefordert.

Bei den Abmahnungen im Auftrag der Firma Purzelvideo wird zur Abgeltung des vermeintlichen Rechtsverstoßes nunmehr sogar ein Betrag in Höhe von 1280, 00 € gefordert.

Ferner erhielt einer unserer Mandanten gleich an einem Tag fünf Abmahnungen auf einmal, welche allesamt im Auftrag der Firma DigiProtect versendet wurden.

Sind auch Sie durch die Kanzlei U C abgemahnt worden, sollte folgendes beachtet werden:

  • Geben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht in anliegender Form ab, diese enthält ein Schuldeingeständnis, so dass Sie sich bei Abgabe in dieser Form nicht mehr gegen den Vorwurf verteidigen können
  • Die Unterlassungserklärung sollte modifiziert, d. h. durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt möglicherweise abgeändert abgegeben werden. 
  • Beachten Sie die in der Abmahnung  genannten Fristen
  • Bleiben Sie auf gar keinen Fall untätig
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu U C auf
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, und entwerfen Sie eine vernünftige Strategie zur Verteidigung mit Ihrem beratenden Anwalt
  • Sprechen Sie mit Ihren Anwalt über die Möglichkeit von Folgeabmahnungen
  • Die geltenden gemachten Kosten können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden

Noch etwas zum Schluss:

Scheuen Sie auf gar keinen Fall, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch wenn es sich bei  den streitgegenständlichen Filmen um  Filmwerke mit erotischem Inhalt handelt. Wir  im Urheberrecht tätige Kollegen haben hiermit jeden Tag zu tun, und wissen damit umzugehen und begegnen der Problematik mit der nötigen Professionalität und Diskretion.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart.

Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit