Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Boris Zeller, handelnd unter dem eBay-Account -Bozeshop-, Kaiserslautern

Abmahnung Filesharing
15.06.2011832 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Boris Zeller, handelnd unter dem eBay-Account -Bozeshop-, gegenüber einem Mitbewerber auf der Verkaufsplattform eBay im Marktsegment Textilien.

Insbesondere wird u.a. gerügt:

1.

Verwendung einer "alten" (bzw. bis lediglich zum 10.06.2010 gültigen      Widerrufsbelehrung mit Hinweisen auf die BGB-InfoV,

2. 

fehlerhaften Hinweisen zum Vertragsschluss,

3.

fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich Rücksendekosten,

4.

fehlende Beschränkung der sog. 40,00 EUR Klausel auf die lediglich zu erstattenden "regelmäßigen" Kosten der Rücksendung,

5.

unterschiedliche Angaben zu Versandkosten.

Neben der Erstattung von Rechtsverfolgungskosten unter Berücksichtigung eines Gegenstandswertes von 25.000,- EUR wird selbstverständlich auch die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr gefordert.

Bei dieser fällt auf, dass unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Einzefall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in der beachtlichen Höhe von 5.100,- EUR versprochen werden soll.

Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Abmahner stellt dem Abgemahnten einen vergleichsweise vollumfängliche Erledigung der Angelegenheit in Aussicht, wenn ein Pauschalbetrag von 750,00 EUR kurzfristig gezahlt wird.

Betroffene sollten sich vor der möglichen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln.

Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend prüfen. Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

 

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