Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Aergo Trade GmbH

Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Aergo Trade GmbH
09.06.2011381 Mal gelesen
Die im Zusammenhang mit Abmahnungen häufig in Erscheinung tretende Kanzlei Fareds mahnt gerade im Auftrag der Aergo Trade GmbH ab. Dabei geht es häufig um das vermeintlich illegale Anbieten des Titels „Other Ego – On the floor“ in Internettauschbörsen.

Den Betroffenen wird in den Abmahnschreiben seitens der Kanzlei Fareds vorgeworfen, dass sie das betreffende Werk angeblich in einer Internettauschbörse unter Verletzung von Urheberrechten widerrechtlich in der Form angeboten hätten, als dass Dritten dadurch ein Herunterladen der entsprechende Datei möglich gewesen wäre. Die Kanzlei Fareds weist dabei lapidar darauf hin, dass die Dateien mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert worden seien. Welche Firma die Protokollierung der vermeintlichen Rechtsverletzung vorgenommen hat ist jedoch in den Abmahnungen der Kanzlei Fareds nicht näher beschrieben. Insofern erhebt sich die Frage, ob die Benutzerdaten ordnungsgemäß festgestellt wurden.

 Die Abmahnungen der Kanzlei Fareds umfassen dabei den üblichen Forderungskatalog: Zunächst sollen die Adressaten der Abmahnungen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Nur eine derartige Erklärung stelle sicher, dass in Zukunft mit keinen weiteren Verstößen zu rechnen sei. Daneben hätten die Anschlussinhaber, deren IP-Adresse bei den Verstößen dokumentiert worden seien, geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr über ihren Internetanschluss erfolgen könnten. Wie solche Maßnahmen konkret auszusehen hätten wird den Angeschriebenen nicht gesagt. "Zu guter Letzt" wird den Abgemahnten ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches die Begleichung der angeblich entstandenen Schäden beinhaltet. Allgemein wird dabei ausgeführt, dass mit der Bezahlung einer pauschalen Summe in Höhe von 450,00 Euro die Angelegenheit außergerichtlich beendet werden könne. Wie sich die Summe konkret zusammensetzt wird nicht mitgeteilt.

 Für den Fall, dass die durch die Kanzlei Fareds Abgemahnten das Vergleichsangebot nicht fristgerecht annehmen würden wird ihnen eindeutig klargemacht, dass sie dann mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen hätten und dadurch viel höhere Kosten auf sie zukommen würden. Der entsprechende Passus der Abmahnschreiben der Sozietät Fareds endet mit dem "freundlichen" Hinweis, dass für solche Fälle eine anwaltliche Beratung angezeigt sei.

 Diesen Hinweis greifen wir nur zu gerne auf!

 Das im Falle eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellte Prozessrisiko von mindestens 3.000 Euro für die Betroffenen ist pauschal natürlich völlig aus der Luft gegriffen, da nur nach einer einzelfallbezogenen Prüfung der Abmahnung gesagt werden kann, ob die Betroffenen überhaupt zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geschweige denn zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sind.

 Wir raten Ihnen, nicht vorschnell die den Abmahnschreiben der Kanzlei Fareds beigefügten Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Denn häufig sind solche Unterlassungserklärungen nicht auf Ihren Fall abgestimmt, sondern werden standardisiert und in hoher Stückzahl an eine Vielzahl von Personen versendet. Durch eine Modifizierung der Unterlassungserklärung kann in der Regel erreicht werden, dass Sie - sofern überhaupt eine Urheberrechtsverletzung durch Sie begangen wurde - nur für das einstehen, was Sie auch wirklich begangen haben.

 Wir sind gerne bereitet Sie qualifiziert zu beraten. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, gerne auch über das Internet mittels einer E-Mail an filesharing@aufrecht.de

Mehr zum Thema Filesharing erfahren Sie auch unter unseren FAQ.

Allgemeines zu den Tätigkeitsfeldern im Urheberrecht finden Sie hier.