Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Carglass GmbH, Godorfer Hauptstraße 175, 50997 Köln, wegen irreführender Werbung

Abmahnung Filesharing
08.06.20111613 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Carglass GmbH, Godorfer Hauptstarße 175, 50997 Köln, durch die Rechtsanwälte C/M/S/ Hasche Sigle, Köln, vor. Gerügt wird die vermeintliche unlautere Werbung eines Anbieters auf der Verkaufsplattform eBay.

Konkret gerügt wird, dass der Abgemahnte, der auf der Verkaufsplattform eBay den Ersatz von Autoscheiben anbietet, innerhalb seiner Angebotstexte irreführend werbe, weil er faktisch einen Rabatt auf den Selbstbehalt gebe, ohne dass davon die Versicherung erfahre. In dieser Form der Rabattgewährung, so die Bevollmächtigten der Carglass GmbH, sei daher eine unzulässige Beeinflussung des Kunden im Sinne von§ 4 Nr. 1 UWG.

Zur Begründung des geltend gemachten Unterlassungsanspruches wird insoweit auf höchstrichterliche Rechsprechung (BGH - Nachlass bei der Selbstbeteiligung" BGH WRP 2008, S. 777-780) verwiesen.

Sollte im Einzelfall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich sein, sollten Betroffene sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln.

Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung ohne entsprechenden Anpassung des eigenen Geschäftsauftritts birgt nämlich nicht nur das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend prüfen. Gerne beraten wir Sie.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, auch erreichbar in Eilfällen bei drohendem Fristablauf außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

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