Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Turgay Namli wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Turgay Namli wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
16.05.20111051 Mal gelesen
Aus einem Beratungsmandat ist uns bekannt, dass Herr Turgay Namli Mitbewerber auf der Verkaufsplattform eBay im Bereich IT-Zubehör abmahnt.
 

Gerügt wird eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Betroffene sollten sich unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend abändern.

Gerne beraten wir Sie.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 zu den üblichen Mobilfunktarifen.