3.150 Euro Strafe, 90 Tagessätze à 35 Euro - Urteil gegen Filesharing-Raubkopierer, Amtsgericht Hannover, Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsentzug

Abmahnung Filesharing
16.05.20111593 Mal gelesen
Zu 90 Tagessätzen von je 35 Euro, insgesamt somit 3.150,00 Euro Strafe, verurteilte das Amtsgericht Hannover einen Raubkopierer. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) mit.

In der Presseinformation der GVU vom 31.03.2011 wird erläutert, dass der Betroffene illegal 31 Film-, Games-, Musik- und Software-Titel per BitTorrent-Tracker zugänglich gemacht hätte.  Allerdings hätte er diese Dateien auf einem in einem Rechenzentrum eigens angemieteten Server, einem "Webseed-Server", angeboten. Die Hochgeschwindigkeitsanbietung des Webseed-Servers hätte Mitgliedern des geschlossenen Filesharing-Netzwerks zu ausnehmend raschen Downloads der Raubkopien verholfen, womit der Verurteilte die illegale Vervielfältigung auch erleichterte, nicht nur ermöglichte. Drei Monate Freieinheitsentzug und 600 Euro forderte die Staatsanwaltschaft, während die Verteidigerin auf Einstellung des Verfahrens plädierte - weil die Taten, die die GVU angezeigt hatte, schon drei Jahre zurücklagen.

Dem Täter drohen dem Urteil gemäß "nur" dann 90 Tage Gefängnis, wenn er die Geldstrafe nicht zahlt.

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Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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