- The Black Eyed Peas - The Time
- The Black Eyes Peas - Just Can`t get Enough
- Lady Gaga - Born This Way
- Rihanna - Only Girl (In the World)
- Rihanna - What`s my name
- Ute Freudenberg & Chris Lais - Auf den Dächern von Berlin
- Jürgen Drews - Ich bau Dir ein Schloss
- DJ Ötzi & Nik P - Ein Stern (Der Deinen Namen trägt)
- Stromae - Alors on Danse
Viele Mandanten stellen sich die Frage, warum Ihnen vorgeworfen wird, Lieder zum Download angeboten zu haben. Dies liegt in der Eigenart der Tauschbörsen, was viele tatsächliche Nutzer nicht wissen. So werden gleichzeitig mit dem Download entsprechende Lieder auch anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten. Genau an dieser Stelle liegt der urheberrechtliche Vorwurf und der den Adressaten vorgeworfene Verstoß gegen § 19 a UrhG, wonach es nur dem Rechteinhaber (oder demjenigen, dem die Rechte übertragen wurden) erlaubt ist, die streitgegenständliche Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Doch wie soll man nur auf eine solche Abmahnung reagieren? Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!
Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Sprechen Sie insbesondere die Problematik von Folgeabmahnungen an. Gerade bei Chartcontainern, die regelmäßig aus 100 Liedern bestehen, muss man sich vergegenwärtigen, dass diesbezüglich Folgeabmahnungen durch andere Kanzleien drohen könnten. Die Erfahrung zeigt, dass dies auch regelmäßig geschieht, so dass es angezeigt sein kann, mit sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen zu arbeiten.
Dies ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles und sollte mit Ihrem beratenden Anwalt genau abgesprochen und erörtert werden.
Jedoch zeigt die Erfahrung aus mehreren hundert bearbeiteten Filesharingfällen, dass die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen bei der Gefahr von Folgeabmahnungen eine sichere und kostengünstigere Variante für den Mandanten darstellt.
Dies gilt umso mehr, soweit der Anschlussinhaber, wie häufig, den ihm vorgeworfenen Verstoß nicht selbst begangen hat.
Im Übrigen können die geltend gemachten Beträge regelmäßig nicht unerheblich reduziert oder ganz abgewehrt werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit