Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH

Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH
11.05.2011526 Mal gelesen
Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH ist die vermeintliche Verletzung von Urheberrechten in Bezug auf das Musikalbum „Diversity“ der Künstlers Gentleman.

Dem Schreiben ist dabei keine ordnungsgemäßen Bevollmächtigung der Auftraggeberin beigefügt. Es wird lediglich die Bevollmächtigung anwaltlich versichert.

Den Betroffenen wird in den Abmahnschreiben seitens der Kanzlei zur Last gelegt, dass sie das betreffende Werk angeblich über ein Filesharing-System wie "eDonkey"  oder "eMule" zum Herunterladen verfügbar gemacht hätten. Zur Stützung ihrer These wird darauf verwiesen, dass die Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH eine entsprechenden Verstoß festgestellt habe. Bei dem betreffenden Provider sei - unter Erwirkung eines Gerichtsbeschlusses - über eine IP-Adresse der Name und die Anschrift des Nutzers ermittelt worden.

Die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer werden durch die abmahnende Kanzlei aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Unterlassungsanspruch ergebe sich dabei allein schon daraus, dass die Inhaber der Internetanschlüsse nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung haften würden, auch wenn sie Filesharing-Programme nicht selbst genutzt haben sollten. Zur Untermauerung der Ansicht wird dabei nur lapidar auf entsprechende Gerichtsentscheidungen verwiesen, die unter der Kanzleiadresse im Internet eingesehen werden könnten. Zudem sollen sich die Abgemahnten dazu zu verpflichten, bei Zuwiderhandlungen gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Darüber hinaus sehen sich die Gegner einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt, welcher sich zusammensetze aus Schäden für die Verletzung von Urheberrechten und denen durch die Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten.

Zur raschen Lösung des Problems wird den Betroffenen angeboten die Angelegenheit insgesamt im Wege eines Vergleichs aus der Welt zu schaffen. Hierbei ist größte Vorsicht geboten, da sich die Unterlassungserklärung nicht nur auf das Musikalbum "Diversity" des Künstlers Gentleman bezieht, sondern vielmehr das gesamte geschütztes Musikrepertoire der Universal Music GmbH erfasst. Die als pauschaler Schadensersatz geforderte Summe in Höhe von 1.200 Euro bewerten wir zudem als deutlich zu hoch angesetzt.

Insofern ist es für die Abgemahnten regelmäßig nicht sinnvoll, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne Weiteres zu unterschreiben, sondern eine eigene angepasste Erklärung zu erstellen.
Im Übrigens ist davon abzuraten, die von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gesetzten kurzen Wochenfristen zu ignorieren, da derartige Fristen - trotz geringfügiger Abweichungen mancher Gerichte - zumindest nicht als unzulässig einzustufen sind.

Bei der auf Ihren Fall zugeschnittenen Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gern bei der Abwehr der Abmahnung insgesamt. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, gerne auch einfach über das Internet mittels einer E-Mail an filesharing@aufrecht.de
Wenn Sie sich ausführlicher zum Thema Filesharing-Abmahnung informieren möchten, dürfen wir Ihnen unsere umfangreichen FAQs  empfehlen, die Sie unter

http://www.aufrecht.de/rechtsanwalt/urheberrecht/filesharing/filesharing-faq.html.

abrufen können.