Chronologie einer Abmahnung am Beispiel der Abmahnung des Filmwerks R.E.D. durch Rechtsanwälte Waldorf, Frommer

Abmahnung Filesharing
10.05.2011681 Mal gelesen
Am Beispiel der Abmahnung des Filmwerks R.E.D. durch Rechtsanwälte Waldorf, Frommer im Auftrag der Rechtinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft zeigen wir die chronologische Entwicklung einer Abmahnung auf.

Am 02.11.2010 soll unser Mandant das Filmwerk R.E.D. über die Tauschbörse "BitTorrent" heruntergeladen haben. Der Vorwurf ist, dass bei dem vollständigen bzw. teilweise herrunterladen des Filmwerks gleichzeitig der Zugriff auf das Dateifragment durch die anderen Tauschbörsennutzer möglich gewesen ist. Dieses Verbreiten soll ohne den Willen der Rechtinhaberin erfolgt sein.

Nach Feststellung durch eine Loggingfirma wurden die ermittelten IP-Daten an die Rechteinhaberin weitergegeben, die sodann die Rechtsanwälte Waldorf, Frommer mit der weiteren Geltendmachung der Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche mandatiert hat.

Die Rechtsanwälte Waldorf, Frommer haben nach Kenntniserlangung der Personalien unseren Mandanten unter dem 31.01.2011 eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen.

Gefordert wurde die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung, die jedoch zu weit gefasst war. Insbesondere wurde verlangt, es ab sofort zu unterlassen geschützte Werke der Unterlassungsgläubigerin zugänglich zu machen. Das konkret betroffene Werk wurde namentlich nicht benannt.

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung unter dem 16.02.2011 wurde am 28.02.2011 die Unterlassungserklärung angenommen.

Gleichzeitig wurde weiterhin auf Zahlung des Schadensersatzes von 956,00 EUR bestanden und eine Frist bis zum 14.03.2011 gesetzt.

Nachdem immer noch keine Zahlung erfolgt war, erreichte uns nun am 04.05.2011 ein weiteres Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf, Frommer, indem ein "bemerkenswerter" Rabatt von 106,00 EUR angeboten wurde. Mithin sollte unser Mandant nur noch "850,00 EUR" zahlen.

Bis zum 25.05.2011 hat unser Mandant nun Gelegenheit, den Schadensersatzbetrag gegebenenfalls in Raten zu zahlen.

Überdies wurde angekündigt, dass die Ansprüche auf jeden Fall innerhalb der laufenden Verjährungsfristen gerichtlich geltend gemacht werden und wir als Anwälte die Akte besser nicht ablegen sollten.

 Bitte entscheiden Sie selbst, wie Sie im Falle einer Abmahnung auf die Zahlungsforderung reagieren wollen. Wir beraten Sie gerne.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt

René Euskirchen

info@bonn-rechtsanwalt.de

http://www.bonn-rechtsanwalt.de

 

Lassen Sie sich beraten!