Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg für die Emi Music Germany GmbH & Co KG wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Sieben Leben“ von Matthias Reim

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg für die  Emi Music Germany GmbH & Co KG wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Sieben Leben“ von Matthias Reim
05.05.2011514 Mal gelesen
Auch in dieser Woche erreichten uns wieder verschiedenste Filesharing Abmahnungen, in denen unseren Mandanten vermeintliche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. Darunter war u. a. auch eine Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg für die Emi Music Germany GmbH & Co KG an dem Musikalbum „Sieben Leben“ des Künstlers Matthias Reim.

Neben der Kanzlei Rasch wird die Emi Music Germany GmbH & Co KG auch durch die Kanzlei Kornmeier und Partner vertreten. Abgemahnt dort wird beispielsweise der Einzeltitel "David Guetta - Who´s That Chick? (feat. Rihanna)"

Von den Anschlussinhabern der Adressaten der Abmahnung der Kanzlei Rasch wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein "Vergleichsbetrag" in Höhe von 1200, 00 € gefordert.

Für den Einzeltitel "Who`s that Chick?" wird ein Betrag durch die Kanzlei Kornmeier und Partner von 450, 00 € verlangt.

Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen "Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt.

Auch ich als verteidigender Anwalt verfolge regelmäßig die einschlägigen Foren und bin nicht selten erschrocken, welche gefährlichen Tipps dort erteilt werden. So genügt regelmäßig auch nicht die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Vergessen wird keiner, auch wenn es häufig ein wenig dauert, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt.

Fälle solcher Art sind mir nicht bekannt.

Lassen Sie sich dennoch nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

Dort wird zunächst geprüft, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und realisiert werden können.

Die Abmahnungen müssen auf jeden Fall ernst genommen  und insbesondere die dort genannten Fristen beachtet werden.

Die geltend gemachten Forderungen können jedoch nicht selten reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Diesbezüglich bedarf es selbstverständlich der Beratung im Einzelfall und der Kenntnis des genauen Sachverhaltes.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit