Streitgegenständlich ist die vermeintliche Verbreitung über sog. Filesharing-Netwerke. Neben der Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird weiterhin die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR Abgeltung von Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz gefordert. Die Urheberrechtsverletzung soll nach Angaben des Abmahners im Rahmen des Uploads über einen sog. Filesharing-Client stattgefunden haben. Betroffene sollten sich aus diesem Grund unbedingt beraten lassen und mit Blick auf diese besondere Situation nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden. Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend abändern.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen der Universal Music GmbH ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 zu den üblichen Mobilfunktarifen.