Abmahnung von Buchhändlern durch die Kanzlei Kerschies in Hamburg

Abmahnung Filesharing
30.04.2011555 Mal gelesen
Wir haben vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels erfahren, dass einige seiner Mitglieder von einer bislang nicht auffälligen Kanzlei Kerschies aus Hamburg wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt worden sind. Näheres können Sie dem folgenden Text entnehmen, der von der Rechtsabteilung des Börsenvereins stammt:

Derzeit verzeichnet die Rechtsabteilung Meldungen über Abmahnungen gegen Buchhändler durch die Kanzlei Kerschies in Hamburg. Diese vertritt einen Händler, der angeblich über eBay auch mit Büchern handeln soll. Gerügt werden mit der Abmahnung Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, wie etwa die fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum der Website.

 

In den hier bekanntgewordenen Fällen fällt u.a. auf, dass die Abmahnschreiben auf den 21.04.2011 datiert worden sind, bei den abgemahnten Händlern allerdings jeweils erst am 28.04.2011 oder 29.04.2011 eingegangen sind. Dies ist relevant vor dem Hintergrund der jeweils bis zum 02.05.2011 gesetzten Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

 

Buchhändler oder Verlage, die ebenfalls von der Kanzlei Kerschies in Hamburg abgemahnt worden sind, werden gebeten sich mit der Rechtsabteilung in Verbindung zu setzen: rechtsabteilung@boev.de oder 069/1306-314.