"Der letzte Tempelritter" - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing
29.04.2011721 Mal gelesen
Der Artikel befasst sich mit Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Internet-Tauschbörsen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet zur Zeit Abmahnschreiben wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird das Anbieten des  Filmwerkes "Der letzte Tempelritter" in Peer to Peer Tauschbörsen wie Torrent, Emule oder Limewire. Auftraggeber ist die Universum Film GmbH aus München. In ihrem Schreiben fordern die Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 956 €.

Keinesfalls ist die Anspruchslage so eindeutig, wie die Kanzlei Waldorf Frommer dies darstellt. Zum einen ist eine gewisse Fehlerquote bei der Zuordnung der IP-Adresse bekannt. Trägt der Anschlussinhaber vor, dass sein PC ausgeschaltet war und benennt hierfür Orte, Zeiten und Zeugen, ist nach einem Urteil kein Unterlassungsanspruch gegeben (LG Frankfurt a.M. vom 22.09.2009, Az. 2-18 O 162/09).

Zum anderen haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes nach einer BGH-Entscheidung nicht für Rechtsverletzungen, die über sein WLAN begangen worden sind, wenn er darlegen kann, dass er geprüft hat, ob dieser Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden (BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08).

Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung zurückzusenden, weil diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem besteht die Gefahr einer empfindlichen Vertragsstrafe. Oftmals kann die Forderung mit anwaltlicher Hilfe insgesamt abgewehrt werden.