Abmahnung durch Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte, Culcha Candela, Berlin City Girl auf Bravo Black Hits Vol. 24

Abmahnung Filesharing
28.04.2011605 Mal gelesen
Die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an Culcha Candela, Berlin City Girl auf Bravo Black Hits Vol. 24 für die Herren Hanno Graf pp. Gefordert werden im Rahmen eines Angebots zur einvernehmlichen Beendigung der Angelegenheit die Zahlung eines Betrags von 400 Euro und die Unterzeichung einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die in der Abmahnung enthalten ist.

Zuvor hatte die Anwaltskanzlei Wienen bereits wegen anderer Abmahnungen durch die Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte berichtet. Unter anderem ging es dabei um den Vorwurf der Rechtsverletzung per Filesharing an dem Titel Culcha Candela, Move It, auf BRAVO Hits 71.

In diesem Kontext wurde bereits auf die Gefahr von "Doppelabmahnungen" hingewiesen. Der Trend von Doppelabmahnungen hat sich schon im letzten Jahr insgesamt verstärkt. Dabei mahnen die verschiedenen Rechteinhaber, also zum Beispiel die Urheber und der Musikverlag, einzeln ab. So haben wegen der Rechtsverletzungen des Titels auf BRAVO Hits 71 zum einen die Urheber selbst durch Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte abmahnen lassen, zum anderen haben die Nümann und Lang Rechtsanwälte für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abmahnen lassen.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In der aktuellen genannten Abmahnung enthält die Unterlassungserklärung zudem eine Zahlungsverpflichtung - das aber sind zwei verschiedene Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 400 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Der Abgemahnte gibt bei Unterzeichnung der vorformulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis ab - was wiederum Rechtsfolgen nach sich zieht - und verpflichtet sich zu der Zahlung in der vorgenannten Höhe. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Wienen unter folgender Telefonnummer wenden: 030 - 390 398 80. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen Kurfürstendamm 125 A
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Tel.: 030 390 398 80
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