Neben der Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird weiterhin die Zahlung eines Betrages von 800,00 EUR zur pauschalen Abgeltung von Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz gefordert.
Betroffene sollten sich unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.
Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend abändern.
Gerne beraten wir Sie.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen der Senator Filmverleih GmbH ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 zu den üblichen Mobilfunktarifen.