Frohe Ostern - was zu tun ist, wenn am Samstag vor Ostersonntag eine Abmahnung (wegen illegaler Tauschbörsennutzung/Filesharing) im Briefkasten ist

Abmahnung Filesharing
23.04.2011502 Mal gelesen
Vor Osterfeiertagen machen Abmahnkanzleien keinen Halt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt ist: Auf Ostermontag wurden in Filesharing-Abmahnungen - Vorwurf: Urheberrechtsverletzung/Tauschbörsen - Fristen gesetzt. Das ist perfide, da der Abgemahnte in besonderen Stress gerät.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Die in den Abmahnungen enthaltenen vorformulierten Erklärungen sollten dringend anwaltlich überprüft werden. Ohne anwaltlichen Rat zu unterschreiben, kann ungünstige Folgen nach sich ziehen. Denn selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Regelfall im Interesse des Abgemahnten eine geänderte, sogenannte modifizierte, Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.

Es wird wegen dieser drastischen Folgen davor gewarnt, im Internet kursierende Unterlassungserklärungen zu verwenden. Spezialisiertes anwaltliches Know-How und die Überprüfung des Einzelfalls, und die dann darauf abgestimmte Formulierung der Unterlassungserklärung ist stattdessen angebracht. 

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de