Der Streitwert kann ohne weiteres zwischen 15.000,00 € und 30.000,00 € liegen.
Voraussetzung ist jedoch, dass mit der Abmahung die Einhaltung wettbewersrechtlicher Regelungen erreicht werden soll und nicht sachfremde Motive vorherrschend sind.
Um dies zu überprüfen, sollten Sie bei einer erhaltenen Abmahnung unbedingt anwaltliche Hilfe einholen.
Es kann auch sein, dass der Abmahner selbst Fehler macht. Dann besthet die Möglichkeit einer Gegenabmahnung. Fehler sind auch hier schnell gemacht. Wir verweisen dazu auf nachstehenden Artikel.
Nach unseren Feststellungen verstößt der Abmahner hier selbst gegen geltende wettbewerbsrechtliche Regelungen.
Wir beraten Sie gerne!
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt René Euskirchen
info@bonn-rechtsanwalt.de