500.000,00 € Gegenstandswert bei Abmahnung von Nintendo of Europe GmbH durch Rechtsanwälte SJ Berwin LLP aus Frankfurt wegen Markenrechtsverletzung

Abmahnung Filesharing
14.04.2011963 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Nintendo of Europe GmbH durch Rechtsanwälte SJ Berwin LLP aus Frankfurt wegen einer Markenrechtsverletzung vor. Gerügt wird insbesondere die Verwendung geschützter Wort / Bildzeichen.

Gefordert wird die Zahlung von Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 500.000,00 €. Dies ergibt einen stolzen Betrag von 3.914,80 €. Daneben wird Auskunft und Rechnungslegung sowie die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungserklärung mit einem starren Vertragsstrafenversprechen von 10.000,00 € gefordert.

 

WIr können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen nachzukommen. Lassen Sie sich beraten!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

info@bonn-rechtsanwalt.de

http://www.bonn-rechtsanwalt.de