Es wird ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht, welcher durch die Abgabe einer unterzeichneten Unterlassungserklärung erfüllt werden soll.
Zudem wird dem Abgemahnten angeboten, durch Zahlung von 956,00 Euro (506,00 Euro Schadensersatz und 450,00 Euro Rechtsanwaltskosten) die Angelegenheit schnell zu erledigen.
Betroffene Abgemahnte sollten keinesfalls die geforderten Summen zahlen und die Abmahnung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen.
Weitere Informationen zu dieser Abmahnung und weiteren finden Sie auf der Homepage unserer Kanzlei:
http://www.die-abmahnung.info/
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte
Tel: 06131-240950
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