Abmahnung des Filmwerks „Zweiohrküken“ durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Beauftragung von Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung Filesharing
05.04.2011664 Mal gelesen
Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wird der Film „Zweiohrküken“ momentan durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt.

Es wird ein Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht, welcher durch die Abgabe einer unterzeichneten Unterlassungserklärung erfüllt werden soll.

Zudem wird dem Abgemahnten angeboten, durch Zahlung von 956,00 Euro (506,00 Euro Schadensersatz und 450,00 Euro Rechtsanwaltskosten) die Angelegenheit schnell zu erledigen.

Betroffene Abgemahnte sollten keinesfalls die geforderten Summen zahlen und die Abmahnung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen.

http://www.die-abmahnung.info/

 

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte

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