Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte, Teile der German Top 100 Single Charts, Like I Love You: Zooland Music GmbH, Berlin City Girl: Styleheads Ges.

Abmahnung Filesharing
26.03.20111053 Mal gelesen
Die Nümann + Lang Rechtsanwälte verschicken für Zooland Music GmbH Abmahnungen wg. unerlaubter Verwertung von Berlin City Girl (Culcha Candela) und für Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH wg. unerlaubter Verwertung von Like I Love You. Achtung: Mehrfachabmahnungen drohen!

Die Nümann Lang Rechtsanwälte verschicken für Zooland Music GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung der Tonaufnahme Berlin City Girl (Darbietungen der Künstlergruppe Culcha Candela) und für Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung der Tonaufnahme Like I Love You (in der Interpretation der Künstlergruppe R.I.O.), wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt geworden ist.

Gefordert wird in beiden Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung (der Abmahnung ist jeweils eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt) und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von jeweils 450,00 Euro.

Mehrfachabmahnungen

Achtung: Mehrfachabmahnungen drohen! Auf den unberechtigten Download der German Top 100 Single Charts können diverse Abmahnungen folgen, denn dabei können die Rechte verschiedener Rechteinhaber betroffen sein. Im Einzelfall ist zu besprechen, ob die Abgabe sogenannter vorbeugender Unterlassungserklärungen in Erwägung zu ziehen ist. Allerdings kann, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, dieser nicht durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung ausgeräumt werden - es geht "nur" um die Frage der Vermeidung künftiger Abmahnungen bzw. Abmahnkosten.

Abgesehen von Mehrfachabmahnungen zu verschiedenen Musiktiteln sind in letzter Zeit grundsätzlich auch Doppelabmahnungen verstärkt zu beobachten. Hier mahnt einerseits bei Musiktiteln der Urheber selbst,andererseits der Musikverlag ab.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In den oben genannten Abmahnungen enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der  450 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Der Abgemahnte gibt bei Unterzeichnung der vorformulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis ab - was wiederum Rechtsfolgen nach sich zieht - und verpflichtet sich zu der Zahlung in der vorgenannten Höhe.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de