Die Hauptforderung setzt sich zusammen aus:
1) Schadensersatz aus Dienstvertrag: 450,00 €
2) Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers: 651,80 €
Hinzu kommen weitere Nebenforderungen. Da wir in sämtlichen Fällen für unsere Mandantschaft Widerspruch eingelegt haben, bleibt abzuwarten, ob das Verfahren auch weiter betrieben wird. In jedem Fall ist Betroffenen anzuraten, die Berechtigung der Ansprüche durch einen mit Filesharing Sachverhalten vertrauten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und die Ansprüche nicht voreilig zu erfüllen.
*Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwältin Kruse
Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen u.a. für folgende Rechteinhaber vor:
- Studija Monolit
Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Filme. Es wird zumeist ein Pauschalbetrag sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.