Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen der Kanzlei Schroeder -Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel u.a. für folgende Rechteinhaber vor:
- Paul Elcombe, Ripley Lane West, Leatherhead KT 24 6JS, Großbritannien
- Peter Banks , 57 Holly Park Drive, Birmingham B249LG, Großbritannien
- Raymond Gallery, 42 Bennetts Road, Birmingham B8 1QH, Großbritannien
Abgemahnt werden verschiedene Filme ( z.B. "Foodies 2? ). Auffälig ist, dass Bezug genommen wird auf einen Streitwert iHv "mindestens 50.000 €" (Seite 4 und Seite 5) und im Anschluss unter Punkt 8 der Abmahnung ein "Abgeltungsbetrag" in Höhe 750,00 EUR "angeboten" wird.
Der Abmahnung liegt zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.
Problematisch an der Abmahnung der Kanzlei Schroeder ist insbesondere die hohe Vegleichssumme und die Unterlassungserklärung, die ein Schuldanerkenntnis beinhaltet und ohne weitere Begründung den "Abgeltungsbetrag" iHv 750,00 € mit aufnimmt.
Reagieren, aber richtig!
Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die "leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich, diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden.
Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien "doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Filesharing Abmahnungen
Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:
- ein Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
- ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
- eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.
Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de