Abmahnung Schutt Waetke für Alarm für Cobra 11 - Das Syndikat (PC) im Auftrag der dtp entertainment AG

Abmahnung Filesharing
27.02.2011618 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Schutt Waetke mahnt im Auftrag der dtp entertainment AG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab.

Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 600 EUR.

Betroffenen wird in aller Regel zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein, mit der im gegensatz zu der vorformulierten Unterlassungserklärung, KEIN Schuldanerkenntnis verbunden ist. Nur so, bleibt eine Verteidigung gegen den geforderten Pauschalbetrag überhaupt möglich. Weiter sollte die Unterlassungserklärung so formuliert werden, dass kostenpflichtige Folgeabmahnungen der dtp entertainment AG ausgeschlossen werden.

Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages gibt es keine "Pauschallösung". Viele Probleme werden z.Z. von den unterschiedlichen Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Das gilt zum einen für die anzusetzenden Streitwerte, zum anderen vor allem bezüglich der sog. Störerproblematik. Inwiefern beispielsweise Eltern für ihre voll- oder auch minderjährigen Kinder haften, ist nicht abschließend ausgeurteilt. Hier bleibt eine individuelle Beratung unerlässlich. Die Erfahrung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass sich die geforderten Summen mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen.

Machen Sie keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

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