Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bieten ein hohes Kostenrisiko

Abmahnung Filesharing
25.02.2011589 Mal gelesen
Wer gewerblich über das Internet Waren anbietet hat ein nicht unerhebliches Risiko, sich an der einen oder anderen Stelle nicht wettbewerbskonform zu verhalten. Einige Punkte und die Risiken wollen wir hier kurz benennen...

Bei der Erstellung von Angeboten, die man im Internet gegenüber Verbrauchern präsentieren möchte, ist zu beachten, dass man eine Reihe an Verpflichtungen erfüllen muss, wenn man sich wettbewerbskonform und damit nicht nach dem UWG angreifbar für Mitbewerber verhalten möchte.

Es sind dabei teilweise ganz einfache Dinge, wie die Angabe der Vertragssprache, die oftmals schlicht übersehen werden.

Auf der anderen Seite treten eine Reihe an verschiedensten Pflichten hinzu, je nachdem, welche Waren angeboten werden. Angefangen bei Textilkennzeichnungen, bis hin zur INformation dazu, wie der Vertrag nun tatsächlich technisch zustande kommt, welche Schritte der Verbraucher also gehen muss, um einen Vertrag mit dem Verkäufer zu schließen.

Übersieht man eine der zahlreichen Verpflichtungen, so ist es heute schon nahezu "an der Tagesordnung", dass man auch von einem Wettbewerber "erwischt" und auf Uterlassung und Zahlung in Anspruch genommen wird.

Während der Zahlugsanspruch zwar in dem einen oder anderen Fall erheblich hoch erscheinen mag, ist ein besonderes Augenmerk auf die ebenfalls regelmäßig geforderte Unterlassugserklärung zu legen.

Mit der Unterschrift unter eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wie sie Abmahnungen regelmäßig beigefügt ist, verpflichtet man sich oftmals deutlich weitergehend, als eigentlich zur Erfüllung der etwaig bestehenden Ansprüche der Abmahnerseite nötig.

Sofern man auf eine solche Aufforderung eines Wettbewerbers nicht reagiert, so läuft man Gefahr, in einem gerichtlichen Schnellrechtsschutzverfahren zur Unterlassung verurteilt zu werden, ohne dass man zuvor angehört wurde. Darüber hinaus ist solch ein Verfahren auch oftmals mit Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro verbunden, die derjenige zu tragen hat, der in dem Verfahren unterliegt.

 

Aus diesem Grunde ist unbedingt darauf zu achten, dass man genau weiß, welche Pflichten mit einer Unterschrift einhergehen und was die Folgen sein können. Auf der anderen sollte man auch unbedingt die Folgen bei anderen Reaktionsalternativen kennen.

Zu Chancen und Risiken der Reaktion auf geltend gemachte wettbewerbsrechtliche Ansprüche sollte man daher stets anwaltlichen Rat einholen.

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