Gefordert ist wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von von 956 EUR, wobei sich dieser Betrag aus 506 EUR Rechtsanwaltskosten und 450 EUR pauschalem Schadensersatz für den Rechteinhaber (Sony Music Entertainment Germany GmbH) zusammensetzt.
Betroffen wird in den meisten Fällen zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein. So kann ausgeschlossen werden, dass nicht schon allein die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann.
Bezüglich des geforderten Betrages in Höhe von 956 EUR ist äußerste Vorsicht geboten. Hier tauchen zahlreiche juristische Probleme auf, die oft zu einer erheblichen Reduzierung des geforderten Betrages führen. Allerdings kann hier kein pauschaler Ratschlag gegeben werden. Vielmehr ist hier eine individuelle Prüfung unumgänglich.
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