Abmahnung Rasch für The Beginning von The Black Eyed Peas im Auftrag der Universal Music GmbH

Abmahnung Filesharing
01.02.2011871 Mal gelesen
Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Peer-to-Peer-Netzwerken (Tauschbörsen) ab. Konkret geht es um das Musikwerk "The Beginning" von The Black Eyed Peas.

Wie üblich ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.

Bezüglich der geforderten Unterlassungserklärung ist zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten, mit der zum einen kein Schuldanerkenntnis verbunden ist und mit der die Vertragsstrafe in Höhe von 5001 EUR modifiziert wird. Weiter ist es auch möglich die Unterlassungserklärung auf den einzelnen Albumtitel zu beschränken. Ob eine solche Beschränkung sinnvoll ist, muss am jeweiligen Fall geprüft werden. Es wird hier maßgeblich auf das Ladeverhalten der Betroffenen ankommen.

Bezüglich der Zahlung des geforderten Vergleichbetrages ist Vorsicht geboten. Nicht wenige Gerichte setzten- auch für das öffentliche Zugänglichmachen eines ganzen Albums - Streitwerte deutlich unter 10.000 EUR an, so dass die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten auf jeden Fall auch unter 1000 EUR sinken können. Ob der ebenfalls in den geforderten 1.200 EUR enthaltene Schadensersatzanspruch durchsetzbar ist, muss individuell entschieden werden. Schwierig ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen immer dann, wenn der Anschlussinhaber den Verstoß nicht selbst begangen hat oder wenn die W-Lan Verbindung nur Wep verschlüsselt war. Hier ist vieles streitig. Betroffene sollte sich unbedingt an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden.

Weitere Informationen:

http://www.recht-hat.de/

http://www.youtube.com/rechthat?gl=DE&hl=de#p/u/21/mErwf4qP7ZY

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