Film TWELVE von Regisseur Joel Schumacher: Abmahnungen der Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte

Film TWELVE von Regisseur Joel Schumacher: Abmahnungen der Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte
31.01.2011949 Mal gelesen
In unserer Kanzlei melden sich aktuell verstärkt Mandanten, die von einer Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe wegen Anbieten des Films „TWELVE“ zum Download in Tauschbörsen betroffen sind.

Den Schreiben sind anwaltliche Vollmachten der Auftraggeberin, der Firma TOBIS Film, beigefügt, die sich auch auf die Filme THE BOOK OF ELI und THE AMERICAN beziehen. Im Rahmen eines Vergleichs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

 Die Kanzlei Schutt Waetke verschickt die Abmahnungen an die Inhaber von Internetanschlüssen, über die der Film zum Download in einer Tauschbörse im Internet (sog. Peer-to-Peer-Netzwerke) zur Verfügung gestellt worden sein soll. Meistens geschehe es dadurch, dass das Werk heruntergeladen und damit gleichzeitig anderen Teilnehmern zugänglich gemacht wurde. Gestützt auf diese Ansicht sieht die Kanzlei Schutt Waetke die Urheberrechte ihrer Mandantin verletzt und verlangt neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung Schadensersatz in Höhe von 750,00 Euro.

 Den Betroffenen wird eröffnet, dass eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen würde, dass sie als Inhaber des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung begangen hätten. Eine Entlastung sei nur dadurch möglich, dass die Abgemahnten darlegen würden, dass sie nicht selbst, sondern eine andere Person über ihren Internetanschluss die Rechtsverletzung begangen hätte. Erschwerend käme dabei jedoch hinzu, dass die Anschlussinhaber Sorge dafür zu tragen hätten, dass die Rechte Dritter nicht durch die Nutzung des eigenen Internetzugangs verletzt werden könnten.

 Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist zu beachten, dass diese gegebenenfalls als Schuldeingeständnis ausgelegt werden kann. Darauf zielen die vorgefertigten Unterlassungserklärungen häufig ab, da eine Lizenzgebühr, die ein Inhaber von Urheberrechten für die Verletzung seiner Rechte geltend machen kann, verschuldensabhängig ist.

 Auch wenn Sie sich durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke ungerecht behandelt fühlen sollten können wir Ihnen nur empfehlen, sich qualifiziert beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die in der Abmahnung gesetzten kurzen Fristen in der Regel zulässig sind und Sie bei Nichteinhaltung der Frist mit gerichtlichen Schritten der Gegenseite rechnen müssen.

 Wir bieten Ihnen an, Ihre Angelegenheit anwaltlich zu begleiten, um weitere Abmahnungen zu vermeiden und die Streitigkeit schnellstmöglich und kosteneffizient zu erledigen. Zudem ist kundiger Rechtsrat in solchen Fällen deshalb angezeigt, weil über eine modifizierte Unterlassungserklärung und eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der geforderten Summe häufig ein für Sie akzeptableres Ergebnis erzielt werden kann.

 Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren, gerne auch über das Internet über die eigens für derartige Fälle eingerichtete Email-Adresse filesharing@aufrecht.de.