Filesharing – Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt ab für die Koch Media GmbH

Filesharing – Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt ab für die Koch Media GmbH
28.01.2011811 Mal gelesen
Die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt zur Zeit ab für die Koch Media GmbH aus Planegg / München. Dabei geht es um die angebliche Verletzung von Urheberrechten im Zusammenhang mit Computersoftware.

 Seitens der Sozietät Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte wird in den Abmahnschreiben vorgetragen, dass ihre Mandantin exklusive Vertriebs- und Verbreitungsrechte an Computerspielen hätte, so zum Beispiel an dem Computerspiel "Ship Simulater Extremes". Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie über ein Peer-to-Peer-Netzwerk das urheberrechtlich geschützte Werk illegal zum Download für Dritte im Internet zur Verfügung gestellt hätten.

Die Identität der angeblichen Urheberrechtsverletzer sei durch ein gerichtliches Auskunftsverfahren und ein sich daran anschließendes Auskunftsersuchen beim jeweiligen Provider eindeutig festgestellt worden. Dadurch sei zweifelsfrei erwiesen, dass die Inhaber der betreffenden IP-Adressen zivilrechtlich in Haftung genommen werden könnten.

 Die Abmahnungen sind zunächst mit den üblichen Forderungen verbunden. Die Betroffenen werden zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Daneben sollen sie Schadensersatz in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von 800 Euro leisten.

 Etwas ungewöhnlich ist dagegen, dass des Weiteren verlangt wird, dass die vermeintlich tangierten Daten von den Computern unverzüglich zu löschen seien. Dies stelle dabei insofern bereits ein "Entgegenkommen" dar, als dass gegebenenfalls sogar die Herausgabe und Vernichtung der Rechner oder der Festplatten als Anspruch in Betracht kommen könne.

 Insgesamt zeigt sich bei den Abmahnschreiben durch die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte erneut deutlich wie versucht wird die Abgemahnten einzuschüchtern. So heißt es in den Mitteilungen beispielsweise, dass "Fristverlängerungen" hinsichtlich der Erfüllung der gestellten Forderungen nicht in Betracht kommen würden und es diesbezüglich auch "keine Verhandlungsspielräume" gäbe. Insofern mutet es zynisch an, wenn dann mit Blick auf das Angebot - trotz der zuvor aufgebauten Drohkulisse - von einem "fairen Vorschlag" die Rede ist und den Betroffenen nahegelegt wird, den Vorschlag "sorgfältig zu prüfen" - bei einer Frist von annähernd einer Woche!

 Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben sollten Sie dennoch nicht die von der Abmahnerkanzlei Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte gesetzte Frist ignorieren, da sie in der Regel gerichtsfest ist. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren, gerne auch über das Internet über die eigens für derartige Fälle eingerichtete Email-Adresse filesharing@aufrecht.de.

Wir überprüfen für Sie zu fairen Konditionen, ob der Vorwurf der Gegenseite berechtigt ist, die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf Ihren Einzelfall zutrifft und ob die weiteren Forderungen der Sache nach Bestand haben können.