Inhaltlich geht es dabei um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den einem breiten Publikum bekannten Vampir-Filmen der Twilight-Reihe (Bis(s) zum Morgengrauen, Bis(s) zur Mittagsstunde, und Bis(s) zum Abendrot).
Das Vorgehen der Kanzlei Waldorf Frommer folgt dabei dem üblichen Schema: Den Abgemahnten wird vorgeworfen eine Urheberrechtverletzung dadurch begangen zu haben, dass sie die Werke illegal zum Herunterladen in einer Tauschbörse im Internet zur Verfügung gestellt hätten. Dabei spiele es nach der Ansicht der Rechtsanwälte keine Rolle, ob die Betroffenen persönlich oder eine aus ihrer Sphäre stammende Person den Verstoß begangen hätten. Aufgrund der festgestellten Verletzung - wobei die angeblichen Angebotsdaten in der Tauschbörse und die individuelle Benutzererkennung über einen Gerichtsbeschluss beim jeweiligen Provider ermittelt wurden - bestünde eine tatsächliche Vermutung für eine Verantwortlichkeit und daraus resultierend die Verpflichtung zur Unterlassung und der Leistung von Schadensersatz.
Die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer werden in den Abmahnschreiben durchweg versucht einzuschüchtern, was - wie die Vergangenheit gezeigt hat - Methode hat. So wird beispielsweise davon gesprochen, dass es sich nach Auffassung der Gerichte bei Tauschbörsenangeboten keineswegs um "Kavaliersdelikte" handele. Zudem wird deutlich angekündigt, dass für den Fall, dass keine außergerichtliche Einigung zustände käme, unmittelbar gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden würden.
Nachdem nun der Spannungsbogen gespannt wurde, wird den Betroffenen "großzügigerweise" ein Angebot gemacht, um die Angelegenheit schnellstmöglich und unkompliziert zu bereinigen. Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die mit einem Passus versehen ist, dass für den Fall der künftigen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist. Bei der standardisierten Unterlassungserklärung lohnt sich jedoch ein genaueres Hinsehen. Denn häufig verpflichtet sich der Schuldner dabei nicht nur Pflichtverletzungen in Bezug auf bestimmte Werke zu unterlassen, sondern sie bezieht sich auf sämtliche Rechte der Tele München Fernseh GbH Co Produktionsgesellschaft. Ob die Unterlassungserklärung im Einzelfall den Gegebenheiten des Sachverhalts entspricht bedarf einer exakten und gewissenhaften Prüfung, bei der wir Ihnen gerne behilflich sind.
Weiterhin sollen die Unterlassungsschuldner darüber hinaus einen Schadenersatz für die entstandenen Rechtsverfolgungskosten leisten, wobei die Kanzlei Waldorf Frommer von großzügigen Streitwerten ausgeht. Hier bedarf es wiederum einer genauen Prüfung, ob solche Forderungen der Höhe nach berechtigt sind.
Falls Sie von einer derartigen Abmahnung betroffen sein sollten, helfen wir Ihnen gern bei dem Vorgehen gegen die Abmahnung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, gerne auch einfach über das Internet mittels einer E-Mail an filesharing@aufrecht.de