Abmahnung Filesharing: Rückblick für die Woche vom 10.01. - 14.01.2011

Abmahnung Filesharing
19.01.20111386 Mal gelesen
Kurze Zusammenfassung, was sich auf dem Abmahnmarkt in der Kalenderwoche 2 im Jahr 2011 getan hat

Abmahnung Filesharing: Rückblick für die Woche vom 10.01. - 14.01.2011

In der letzten Woche wurden wieder, wie in der Woche zuvor, hauptsächlich durch die Kanzlei Urmann Collegen (U C Rechtsanwälte) aus Regensburg Abmahnungen mehrerer
Titel aufgrund unterstellter Urheberrechtsverletzungen versandt. Dieses Mal waren die uns vorliegenden, abgemahnten Titel allesamt aus dem Porno-/Erotikfilmbereich.
Die Kanzlei Urmann Collegen trat vor Allem für die Rechteinhaberin DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main in Erscheinung.
Prinzipiell wurde für die Urheberrechtsverletzung an einem Film ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 650,00 Euro gefordert.

Neben der Rechtsanwaltskanzlei Urmann Collegen aus Regensburg wurden zwei neue Kanzleien für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen tätig.

Die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort aus Kiel mahnte die Urheberrechtsverletzung an dem Erotikfilm "Melanie Dreilochstute aus Berlin" im Auftrag des neu in
Erscheinung tretenden Rechteinhabers Triple X Entrainment Ltd. aus Kummerfeld ab. Die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort fordert für die unterstellte Urheberrechts-
verletzung einen Schadensersatz von 750,00 Euro pro Titel.

Des Weiteren wurde durch die Kanzlei Schroeder aus Kiel, deren bearbeitender Anwalt Lutz Schroeder ist, die Verletzung des Urheberrechts an dem Film "Wet & Hot #2"
abgemahnt. Der Rechteinhaber an dem Film "Wet & Hot #2" sei Raymond Gallery aus Birmingham, durch den die Kanzlei Schroeder beauftragt worden sei.
Auch die Kanzlei Schroeder fordert für die Urheberrechtsverletzung 750,00 Euro pro Titel als pauschalen Schadensersatzbetrag.

Lutz Schröder ist bereits in der Vergangenheit durch den Versand von standardisierten Abmahnungen in Erscheinung getreten.

Zusätzlich wurden Abmahnungen durch die Kanzleien Denecke - von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft aus Berlin und die Nümann Lang Rechtsanwälte aus
Karlsruhe, die zwei neue Rechteinhaber vertreten, versendet.

Die Kanzlei Denecke - von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft aus Berlin mahnt derzeit im Namen der DigiRights Administration GmbH die Verletzung von
Tonträgerherstellerrechten an dem Titel "Disco Pogo" von Frauenarzt & Manny Marc ab. Der Titel "Disco Pogo" von Frauenarzt &  Manny Marc befindet sich auf dem
Sampler "Bravo The Hits 2010". 290,00 Euro fordert die Kanzlei Denecke - von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft für die Rechtsverletzung durch das
öffentliche Zugänglichmachen über Internettauschbörse an dem Titel "Disco Pogo" von Fraunearzt & Manny Marc.

Die Nümann Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnen die unerlaubte Verwertung an dem urheberrechtlich geschützten Werk "I've come to life" von Edita Abdieski ab.
Beauftragt sei die Kanzleich Nümann Lang Rechtsanwälte durch die Songwriter und Rechteinhaber Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeeckx.
Von der Kanzlei Nümann Lang wird für die unerlaubte Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werks ein Betrag von 450,00 Euro gefordert.

Alle Kanzleien fordern neben der Zahlung eines gewissen Betrages als Schadensersatz die Abgabe einer Unterlassungserklärung.


Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte