Filesharing auf Kosten Dritter über W-LAN leicht gemacht - dank Amazon Rechner

Abmahnung Filesharing
17.01.2011959 Mal gelesen
Wer seinen drahtlosen Internet-Zugang über W-LAN mit einem Passwort schützt, ist selbst bei Verwendung des modernen Verschlüsselungsverfahrens WPA nicht vor Hackern sicher. Diese verbreiten dann beispielsweise illegal geschützte Dateien über Tauschbörsen oder ziehen sich Kinderpornos rein. Der ermittelte Anschlussinhaber ist der Dumme: Er ist in einer solchen Situation dringend auf professionelle Hilfe angewiesen.

Nach einen Beitrag in Spiegel Online vom 15.01.2011 ist häufig das Knacken eines W-LAN-Passwortes erschreckend einfach: Man muss dazu nur über sehr professionelle Computer verfügen: Wer die nicht hat, der kann sich dafür entsprechende Rechner z.B. über Amazon mieten. Das Ganze nennt sich "Cloud Computing".

Der Sicherheitstechniker Thomas Roth hat dies ausprobiert - und war erfolgreich. Er schaffte es nach seinen Angaben, ein WPA-Passwort innerhalb von 20 Minuten zu knacken. Dies geschieht dadurch, dass die Rechner mit hoher Geschwindigkeit 70 Millionen Wörter aus einem Wörterbuch durchspielen können. Das kann man allenfalls durch die Verwendung von untypischen Begriffen sowie Sonderzeichen verhindern. Der Beitrag kann hier vollständig aufgerufen werden.

Die fatale Folge ist, dass hierdurch die Anschlussinhaber mit einem W-LAN schnell in ein Strafverfahren verwickelt werden können, wenn sich ein Dritter über ihren Zugang etwa Pornos von Kindern reinzieht. Darüber hinaus ist er der Gefahr ausgesetzt, dass Dritte darüber illegal urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme aus einer Tauschbörse ziehen sowie darüber verbreiten. Der ermittelte Anschlussinhaber muss dann gegenüber dem Rechteinhaber nachweisen können, dass er nicht selbst der "Täter" gewesen ist und dass er seinen W-LAN Zugang hinreichend gesichert hat. Ansonsten muss er für die Urheberrechtsverletzung geradestehen im Wege der sogenannten Störerhaftung. Auf keinen Fall sollte ein W-LAN Zugang offen, d.h. ohne modernes Verschlüsselungsprogramm betrieben werden.

Als betroffener Anschlussinhaber sollten Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung oder sogar einer Strafanzeige unbedingt sofort an eine Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt wenden, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist. Auf Wunsch werden wir gerne für Sie tätig. Darüber hinaus enthält unser Internetauftritt viele interessante Informationen für Sie. Besonders möchten wir Ihnen als "erste Hilfe" das folgende Angebot empfehlen:

Filesharing Spezial- Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot

Darüber hinaus sind vor allem die folgenden Beiträge interessant:

http://www.wbs-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1666/w-lan-entscheidung-des-bgh-hat-keinen-einfluss-auf-professionelle-hotspots/

http://www.wbs-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1605/konsequenzen-des-bgh-w-lan-urteils-fuer-privatpersonen-und-unternehmen-eine-ausfuehrliche-juristische-einschaetzung-von-rechtsanwalt-christian-solmecke/

http://www.wbs-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1604/bgh-w-lan-entscheidung-n-tv-video-jetzt-online/