Hilfe bei Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte – Styleheads GmbH – „Culcha Candela – Move it“

Abmahnung Filesharing
08.11.20101152 Mal gelesen

Derzeit erhalten einige Inhaber eines Internetanschlusses wieder Abmahnschreiben der Kanzlei Nümann Lang. Im Auftrag der Styleheads GmbH verfolgen die Karlsruher Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing. Betroffen sind dabei insbesondere Tonaufnahmen der Künstlergruppe "Culcha Candela", aktuell etwa der Titel

"Move it".

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Werk sei über ihren Internetanschluss in einer Tauschbörse anderen Nutzern weltweit ohne Erlaubnis der Styleheads GmbH, die insoweit über die ausschließlichen Rechte verfügen soll, zum Download angeboten worden sein. Darin sei ein Verstoß gegen §19a UrhGzu sehen.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Nümann Lang Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Zum einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die den Schreiben als Entwurf beigefügt ist. Im Interesse einer zügigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit werden zur pauschalen Abgeltung der Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz EUR 450 verlangt.

Sollten diese Forderungen nicht innerhalb der gesetzten - vergleichsweise knapp bemessenen - Frist erfüllt werden, wird die Geltendmachung höherer Beträge in Aussicht gestellt.

Eine zeitnahe Reaktion auf das Abmahnschreiben ist daher unbedingt angezeigt. Auch wenn die Zahlungsforderung der Höhe nach nicht den Summen entspricht, die andere Kanzleien in vergleichbaren Angelegenheiten aufrufen, sollte diese nicht vorschnell erfüllt werden. Auch von der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung in der verwendeten Fassung raten wir aus anwaltlicher Sicht dringend ab. Zunächst sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen. So kann beispielsweise im Rahmen der urheberrechtlichen Störerhaftung zwar Unterlassung und Aufwendungsersatz, nicht aber Schadensersatz gefordert werden. Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung kann der Unterlassungsanspruch häufig durch Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung durchgesetzt werden, die dem Schuldner einen besseren Schutz bietet.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann Lang erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.

  

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